Unfallratgeber
Unverschuldeter Unfall: Wie geht es weiter?
Kurz gesagt
Wenn der Unfallgegner allein haftet, richtest du deine Ansprüche an dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Du dokumentierst den Schaden, meldest ihn dort an und lässt ihn – je nach Größe – per Gutachten oder Kostenvoranschlag belegen. Die Versicherung prüft die einzelnen Positionen und reguliert, was sie für berechtigt hält.
Welche Positionen am Ende ersetzt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine vollständige Erstattung jedes Postens ist nicht garantiert.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Der Grundsatz: Der Zustand vor dem Unfall
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn grundsätzlich so ersetzen, dass der Zustand ohne den Unfall wiederhergestellt ist (§ 249 BGB). Bei einem Sachschaden kannst du statt der Reparatur durch den Schädiger den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Umsatzsteuer gehört nur dazu, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Du kannst deinen Anspruch direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen.
Die Schritte nach einem unverschuldeten Unfall
Unfall dokumentieren
Fotos, Kennzeichen, Versicherung des Gegners, Zeugen. Was dafür nötig ist, steht unter Sicherheit und Dokumentation.
Versicherung des Gegners ermitteln und Schaden melden
Fehlt der Name der Versicherung, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Melde den Schaden schriftlich mit Datum, Ort, Kennzeichen und einer kurzen sachlichen Schilderung.
Eigene Versicherung informieren
Auch ohne eigene Schuld kann eine Meldung an den eigenen Versicherer vertraglich vorgesehen oder sinnvoll sein – etwa wenn der Gegner dich in der Schuld sieht.
Schaden belegen
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag mit Fotos, bei größeren ist ein Gutachten üblich. Wie du das einordnest, steht unter Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Gutachter und Werkstatt wählen
Den Sachverständigen darfst du im Haftpflichtfall grundsätzlich selbst wählen, die Werkstatt ebenso. Mehr dazu unter Eigenen Kfz-Gutachter wählen und Werkstatt nach dem Unfall.
Regulierung verfolgen
Sammle alle Belege und prüfe Schreiben der Versicherung in Ruhe. Was du vor verbindlichen Erklärungen beachten solltest, steht unter Die gegnerische Versicherung meldet sich.
Welche Schadenpositionen in Frage kommen
Je nach Unfall können unter anderem diese Positionen eine Rolle spielen. Ob sie im konkreten Fall ersetzt werden und in welcher Höhe, prüft die Versicherung – im Streitfall ein Gericht.
- Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – siehe Totalschaden.
- Eine Wertminderung, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur weniger wert ist.
- Kosten für einen Sachverständigen, wenn ein Gutachten erforderlich war – siehe Wer bezahlt den Gutachter?
- Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Zeit, in der du das Fahrzeug nicht nutzen kannst – nicht beides für denselben Zeitraum.
- Abschleppkosten und eine Kostenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten.
- Bei Verletzungen Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls Schmerzensgeld.
- Anwaltskosten, wenn die Gegenseite voll haftet.
Wann es komplizierter wird
Bestreitet der Gegner die Schuld, ist der Hergang unklar oder warst du womöglich mitverantwortlich, gilt nicht mehr die volle Haftung. Dann wird nach einer Quote geteilt – mehr dazu unter Teilschuld. Bei Personenschäden, Kürzungen oder Streit ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll.
Nächster Schritt
Schaden belegen lassen
Wenn dein Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht, kannst du über Crash Guru einen Kfz-Gutachter an deinem Ort suchen. Bei einem kleinen Schaden reicht oft eine Werkstatt mit Kostenvoranschlag.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
Noch unsicher, welche Hilfe du brauchst? Unfallhilfe starten
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 115 VVG – Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer
- ADAC: Unfall – was tun? Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Stand 25.06.2026)
- ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Stand 22.10.2026)
- Gesamtverband der Versicherer (GDV): Zentralruf der Autoversicherer (Stand 01.10.2024)
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.