Unfallratgeber
Direkt nach dem Unfall: Sicherheit und Dokumentation
Kurz gesagt
Erst sichern, dann helfen, dann dokumentieren. Schalte den Warnblinker ein, zieh die Warnweste an und sichere die Unfallstelle ab. Bei Verletzten wählst du sofort 112. Wenn alle in Sicherheit sind, hältst du Schäden, Kennzeichen, Daten der Beteiligten und Zeugen fest.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
1. Unfallstelle sichern
- Warnblinker einschalten und die Warnweste anziehen, bevor du aussteigst – besonders auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.
- Das Warndreieck mit genügend Abstand hinter der Unfallstelle aufstellen. Der ADAC nennt als Orientierung etwa 50 bis 100 Meter; auf schnellen Straßen und hinter Kurven eher mehr.
- Wenn möglich, hinter die Leitplanke oder an einen sicheren Ort gehen.
- Fahrzeuge bei einem reinen Blechschaden nach den ersten Fotos zur Seite fahren, wenn sie sonst den Verkehr gefährden.
2. Verletzte versorgen und Hilfe rufen
Bei Verletzten oder akuter Gefahr gilt sofort der Notruf 112. Leiste Erste Hilfe, so gut du kannst. Auch wenn du dich zunächst unverletzt fühlst: Beschwerden wie Nacken- oder Rückenschmerzen zeigen sich manchmal erst Stunden später. Lass sie ärztlich abklären und bewahre die Unterlagen auf.
Die Polizei erreichst du unter 110. Rufe sie besonders bei Verletzten, größeren Sachschäden, Streit über den Hergang, einem flüchtenden Unfallgegner, dem Verdacht auf Alkohol oder Drogen sowie bei Miet- und Firmenwagen. Bei einem kleinen Schaden ohne Streit ist das nicht in jedem Fall nötig. Die Polizei klärt nicht, wer haftet.
3. Am Unfallort bleiben
Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss anhalten und den anderen Beteiligten ermöglichen, die nötigen Feststellungen zu treffen. Wer sich unerlaubt entfernt, kann sich strafbar machen. Ist bei einem Parkschaden niemand da, reicht ein Zettel an der Scheibe nicht aus – mehr dazu auf der Seite zum Parkrempler.
4. Unfall und Schaden dokumentieren
Gute Fotos und vollständige Daten sind später oft wichtiger als jede Erinnerung. Fotografiere, bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sofern das gefahrlos möglich ist.
- Übersichtsfotos der Unfallstelle aus mehreren Richtungen, mit Fahrbahnmarkierungen, Schildern und Ampeln.
- Die Endstellung der Fahrzeuge und den Abstand zueinander.
- Jeden Schaden an allen Fahrzeugen, aus der Nähe und mit etwas Abstand.
- Die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
- Spuren wie Splitter, Bremsspuren oder ausgelaufene Flüssigkeit.
5. Daten der Beteiligten und Zeugen notieren
- Name und Anschrift von Fahrer und Halter des anderen Fahrzeugs.
- Kennzeichen sowie Name der Versicherung und möglichst die Versicherungsnummer.
- Namen und Telefonnummern von Zeugen – sie sind oft schnell wieder weg.
- Ort, Datum, Uhrzeit, Wetter und Straßenverhältnisse.
Hilfreich ist der Europäische Unfallbericht, den beide Seiten gemeinsam ausfüllen. Halte darin nur Tatsachen fest. Ein Schuldanerkenntnis musst du nicht abgeben, und du solltest dich nicht vorschnell selbst belasten.
Kennst du die Versicherung des Unfallgegners nicht, nennt dir der Zentralruf der Autoversicherer anhand von Kennzeichen und Unfalltag die zuständige Versicherung: 0800 250 260 0 (kostenlos aus Deutschland).
6. In den Tagen danach
Melde den Unfall zeitnah deiner eigenen Versicherung, wenn dein Vertrag das verlangt oder die Schuldfrage nicht eindeutig ist – die Fristen stehen in deinen Bedingungen. Danach geht es um die Frage, wer haftet. Wie es weitergeht, steht auf der zentralen Seite Autounfall – was tun?.
Nächster Schritt
Wenn alle in Sicherheit sind
Für die nächsten Schritte kannst du über Crash Guru einen Kfz-Gutachter oder eine Werkstatt an deinem Ort suchen – ohne Eile, auch Tage später.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
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Quellen
- ADAC: Unfall – was tun? Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Stand 25.06.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 34 StVO – Unfall
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gesamtverband der Versicherer (GDV): Zentralruf der Autoversicherer (Stand 01.10.2024)
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.