Unfallratgeber
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Kurz gesagt
Bei kleinen Schäden reichen oft Fotos und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Bei größeren Schäden, möglichen versteckten Schäden, einer möglichen Wertminderung oder einem drohenden Totalschaden ist ein Gutachten üblich.
Als ungefährer Richtwert gilt ein Schaden bis etwa 1.000 Euro als Bagatellschaden. Das ist keine gesetzliche Grenze.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Was der Unterschied ist
Ein Kostenvoranschlag ist die Kalkulation einer Werkstatt für die Reparatur. Er sagt, was die Reparatur voraussichtlich kostet – mehr nicht.
Ein Gutachten erstellt ein Kfz-Sachverständiger. Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, beschreibt den Reparaturweg und die Kosten und enthält je nach Fall weitere Angaben: Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Bei größeren Schäden ist es damit die umfassendere Grundlage für die Regulierung.
Die Bagatellgrenze – ein Richtwert, keine feste Zahl
Der ADAC nennt für Bagatellschäden eine Größenordnung bis etwa 1.000 Euro. In der Rechtsprechung wurden auch niedrigere Grenzen angenommen: Der Bundesgerichtshof hat 2004 einen Schaden von gut 700 Euro nicht mehr als Bagatelle gewertet. Eine einheitliche, gesetzlich festgelegte Grenze gibt es nicht.
Entscheidend ist, wie der Schaden aus deiner Sicht aussah, als du den Gutachter beauftragt hast – nicht allein die Summe, die später im Gutachten steht. Wer einen offensichtlich kleinen Kratzer begutachten lässt, riskiert, auf den Gutachterkosten sitzen zu bleiben.
Kannst du den Schaden schlecht einschätzen, frag vor dem Auftrag nach. Manche Sachverständige sagen nach einem ersten Blick, ob ein Gutachten angemessen ist.
So kannst du einordnen
Eher ein Kostenvoranschlag
- Kleine Kratzer, Lackschäden oder Dellen ohne Hinweis auf tieferliegende Schäden.
- Ein einzelnes Teil, das offensichtlich nur ersetzt oder lackiert werden muss.
- Kein Streit über den Hergang.
Eher ein Gutachten
- Der Schaden liegt erkennbar über der Bagatellgrenze.
- Möglich sind verdeckte Schäden, etwa an Achsen, Trägern, Sensoren oder Assistenzsystemen.
- Das Fahrzeug ist relativ neu oder wenig gelaufen, sodass eine Wertminderung in Frage kommt.
- Die Reparatur könnte teurer werden als das Fahrzeug wert ist – siehe Totalschaden.
Bei Teilschuld und Kasko
Diese Überlegungen gelten für den unverschuldeten Haftpflichtschaden. Bei Teilschuld werden auch die Gutachterkosten nach Quote geteilt. Bei einem Kaskoschaden entscheiden dein Vertrag und die Absprache mit deinem Versicherer.
Nächster Schritt
Gutachter oder Werkstatt?
Für einen kleinen Schaden kannst du eine Werkstatt für einen Kostenvoranschlag suchen, für einen größeren einen Kfz-Gutachter.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
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Quellen
- ADAC: Unfall – was tun? Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Stand 25.06.2026)
- ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Stand 22.10.2026)
- IWW Institut, Verkehrsrecht aktuell: BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03 (Sachverständigenkosten und Bagatellgrenze), Besprechung
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.