Unfallratgeber
Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Kurz gesagt
Das hängt vom Fall ab. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens grundsätzlich zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt. Bei Teilschuld wird nach Quote geteilt, bei einem Bagatellschaden kann die Erstattung entfallen, und bei Kasko gilt dein Vertrag.
Ein für jeden Fall kostenloses Gutachten gibt es deshalb nicht.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Die vier Fälle im Überblick
Unverschuldeter Haftpflichtschaden
Haftet der Unfallgegner allein und war ein Gutachten erforderlich, zählen die Sachverständigenkosten zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Versicherung kann im Einzelfall die Höhe der Rechnung prüfen. Lehnt sie die Übernahme ab, lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Teilschuld
Tragen beide Seiten einen Teil der Verantwortung, werden auch die Gutachterkosten in der Regel nur entsprechend der Haftungsquote ersetzt. Den Rest trägst du selbst oder über eine eigene Versicherung, wenn diese den Fall abdeckt. Siehe Teilschuld.
Bagatellschaden
War der Schaden aus deiner Sicht erkennbar so klein, dass ein Kostenvoranschlag gereicht hätte, kann die Versicherung die Gutachterkosten ablehnen. Siehe Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Kaskoschaden
Bei der eigenen Teil- oder Vollkasko gibt es keinen Unfallgegner, der Gutachterkosten als Schaden ersetzt. Wer den Sachverständigen beauftragt und wer ihn bezahlt, richtet sich nach deinem Vertrag und der Absprache mit deinem Versicherer. Gib ein eigenes Gutachten deshalb erst in Auftrag, wenn geklärt ist, ob der Versicherer die Kosten übernimmt. Siehe Kaskoschaden.
Wie die Abrechnung oft läuft
Viele Sachverständige rechnen im Haftpflichtfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Dafür trittst du ihnen deinen Erstattungsanspruch ab. Zahlt die Versicherung nicht vollständig, kann der Sachverständige je nach Vereinbarung trotzdem auf dich zukommen. Frag deshalb vor dem Auftrag, wie er abrechnet und was in diesem Fall gilt.
Was ein Gutachten kostet, hängt vom Sachverständigen und vom Schaden ab. Viele orientieren sich an der Schadenhöhe. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es nicht, deshalb nennt diese Seite keine Preise.
Nächster Schritt
Kfz-Gutachter anfragen
Du kannst über Crash Guru Kfz-Sachverständige an deinem Ort suchen. Kosten und Abrechnungsweg besprichst du vor dem Auftrag direkt mit dem Sachverständigen.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
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Quellen
- ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Stand 22.10.2026)
- ADAC Nordrhein: Gutachten nach Unfallschaden – freie Gutachterwahl (Stand 06.05.2024)
- IWW Institut, Verkehrsrecht aktuell: BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03 (Sachverständigenkosten und Bagatellgrenze), Besprechung
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 254 BGB – Mitverschulden
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.