Unfallratgeber
Kaskoschaden: Was bei der eigenen Versicherung anders ist
Kurz gesagt
Bei einem Kaskoschaden zahlt deine eigene Versicherung nach deinem Vertrag – nicht ein Unfallgegner nach Schadensersatzrecht. Was gilt – Gutachter, Werkstatt, Selbstbeteiligung, Wertminderung –, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Diese Seite nennt verbreitete Regelungen, nicht die deines Vertrags.
Was für den unverschuldeten Haftpflichtschaden gilt, lässt sich auf die Kasko nicht übertragen.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Teilkasko und Vollkasko
Die Teilkasko deckt je nach Vertrag etwa Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle. Die Vollkasko deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die du selbst verursacht hast, und oft auch Vandalismus oder Unfallflucht durch Unbekannte. Was genau versichert ist, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Was anders ist als im Haftpflichtfall
Gutachter
Oft schickt der Versicherer einen eigenen Sachverständigen. Ob und wann er ein Gutachten bezahlt, das du selbst beauftragst, regeln dein Vertrag und die Absprache mit ihm – einen Anspruch wie gegenüber einem Unfallgegner gibt es hier nicht. Sprich deshalb vorher mit deiner Versicherung, wenn du einen eigenen Sachverständigen einbeziehen möchtest.
Werkstatt
Manche Tarife enthalten eine Werkstattbindung. Dann reparierst du in einer Werkstatt, die der Versicherer bestimmt. Was gilt, wenn du davon abweichst, steht in deinen Bedingungen – frage vor dem Auftrag nach.
Selbstbeteiligung und Rückstufung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie von der Leistung abgezogen. Ob die Meldung deinen Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert, hängt von Kaskoart und Vertrag ab. Frag deinen Versicherer vor der Entscheidung, was die Meldung für deinen Beitrag bedeutet – bei kleinen Schäden kann Selbstzahlen günstiger sein.
Wertminderung
Nach verbreiteten Kaskobedingungen ist eine Wertminderung nicht versichert; maßgeblich ist dein Vertrag. Bei einem Leasingfahrzeug kann sie trotzdem wichtig werden, weil sie bei der Rückgabe zu deinen Lasten gehen kann – sprich das früh mit Versicherer und Leasinggeber ab.
Streit über die Schadenhöhe
Kaskobedingungen sehen für Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe häufig ein Sachverständigenverfahren vor. Ob und wie es in deinem Vertrag geregelt ist, steht in deinen Bedingungen.
Wann die Kasko ins Spiel kommt
Die Kasko-Aussagen auf dieser Seite beschreiben verbreitete Regelungen und stützen sich teils auf ältere Fachbeiträge (siehe Quellen). Verbindlich sind allein deine aktuellen Versicherungsbedingungen und die Auskunft deines Versicherers.
- Du hast den Unfall selbst verursacht und eine Vollkasko.
- Der Verursacher ist unbekannt, etwa nach einem Parkschaden mit Unfallflucht.
- Ein Teilkaskoschaden wie Hagel, Wild oder Glasbruch.
- Bei Teilschuld, um den eigenen Anteil abzudecken.
Melde den Schaden innerhalb der Frist, die dein Vertrag nennt, und stimme Gutachter und Reparatur vorher mit dem Versicherer ab.
Nächster Schritt
Werkstatt suchen – nach Absprache mit deinem Versicherer
Prüfe zuerst, ob dein Vertrag eine Werkstattbindung enthält. Ist das nicht der Fall, kannst du über Crash Guru eine Werkstatt an deinem Ort suchen.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
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Quellen
- IWW Institut, Unfallregulierung effektiv: Meinungsverschiedenheiten bei Kaskoschäden: das Sachverständigenverfahren (Stand 05.09.2012)
- IWW Institut, Unfallregulierung effektiv: Die Wertminderung spielt bei Kaskoschäden an Leasingfahrzeugen doch eine Rolle (Stand 29.04.2013)
- ADAC: Unfall – was tun? Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Stand 25.06.2026)
- ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Stand 22.10.2026)
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.