Unfallratgeber
Werkstatt nach einem Unfall auswählen
Kurz gesagt
Im Haftpflichtfall kannst du die Werkstatt grundsätzlich frei wählen. Lass den Schaden zuerst belegen – per Kostenvoranschlag oder Gutachten –, kläre die Kostenübernahme und gib die Reparatur dann in Auftrag. Bei einem Kaskoschaden kann dein Vertrag eine bestimmte Werkstatt vorschreiben.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Von der Dokumentation zur Reparatur
Schaden dokumentieren
Fotos vom Unfallort und vom Fahrzeug sichern, bevor etwas verändert wird.
Schaden belegen
Bei kleinen Schäden ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, bei größeren ein Gutachten. Siehe Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Kosten klären
Reiche Kostenvoranschlag oder Gutachten bei der zuständigen Versicherung ein. Ideal ist eine Bestätigung der Kostenübernahme, bevor die Reparatur beginnt.
Reparatur beauftragen
Vereinbare mit der Werkstatt, dass nach Gutachten oder Kostenvoranschlag repariert wird, und lass dir Abweichungen vorher erklären.
Abholen und Belege aufheben
Rechnung, Fotos und gegebenenfalls eine Reparaturbestätigung gehören zu deinen Unterlagen.
Freie Werkstattwahl – und wann nicht
Bei einem Haftpflichtschaden bist du nicht an eine Werkstatt gebunden, die die gegnerische Versicherung vorschlägt. Bietet sie dir eine Partnerwerkstatt an, kann das bequem sein. Lass dir dann erklären, wie Reparatur und Abrechnung laufen, und entscheide in Ruhe.
Bei einem Kaskoschaden gilt dein Vertrag. Manche Tarife enthalten eine Werkstattbindung: Dann reparierst du in einer Werkstatt, die der Versicherer bestimmt. Was bei einer Abweichung gilt, steht in deinen Bedingungen.
Worauf du bei der Auswahl achten kannst
- Die Werkstatt hat Erfahrung mit Unfallinstandsetzung, Karosserie und Lack für deinen Fahrzeugtyp.
- Repariert wird nach Herstellervorgaben – einschließlich der Kalibrierung von Assistenzsystemen, falls nötig.
- Die Werkstatt nennt dir vor dem Auftrag den voraussichtlichen Zeitraum und erklärt, wie sie mit der Versicherung abrechnet.
- Du erfährst, ob es einen Ersatzwagen gibt oder ob ein Mietwagen in Frage kommt.
Musst du überhaupt reparieren lassen?
Im Haftpflichtfall nicht zwingend. Du kannst dir den erforderlichen Betrag auch auszahlen lassen, wenn das Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Die Umsatzsteuer wird dann nicht erstattet, weil sie nicht angefallen ist. Wie sich das auf Nutzungsausfall, Wertminderung oder einen Totalschaden auswirkt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Nächster Schritt
Werkstatt an deinem Ort suchen
Über Crash Guru kannst du Werkstätten an deinem Ort suchen und anfragen. Termine und Abläufe vereinbarst du direkt mit dem Betrieb.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
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Quellen
- ADAC: Unfall – was tun? Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Stand 25.06.2026)
- ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Stand 22.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.