Unfallratgeber

Eigenen Kfz-Gutachter wählen: Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Kurz gesagt

Nein, nicht bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden. Schlägt die gegnerische Versicherung einen Gutachter vor, ist dieser Vorschlag grundsätzlich nicht bindend. Du kannst selbst einen geeigneten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Anders sieht es bei einem Bagatellschaden und bei einem Kaskoschaden aus.

Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Was die freie Gutachterwahl bedeutet

Den Schaden nachzuweisen ist Sache des Geschädigten. Deshalb darfst du im Haftpflichtfall selbst entscheiden, wer deinen Schaden dokumentiert. Ein selbst gewählter Sachverständiger besichtigt dein Fahrzeug und hält Schadenumfang, Reparaturweg und Kosten eigenständig in einem Gutachten fest.

Die Versicherung des Unfallgegners prüft dieses Gutachten anschließend und reguliert auf dieser Grundlage. Dabei kann sie einzelne Positionen beanstanden oder kürzen.

Ein eigenes Gutachten garantiert weder eine höhere Auszahlung noch einen bestimmten Betrag. Es sorgt dafür, dass dein Schaden aus einer Hand dokumentiert ist, die du selbst gewählt hast.

Wenn die Versicherung einen Gutachter vorschlägt

Viele Versicherer bieten an, einen Sachverständigen zu schicken. Das kann bequem sein und ist kein Hinweis auf ein unfaires Vorgehen. Du musst das Angebot aber nicht annehmen. Wenn du dir unsicher bist, frag nach, wer den Gutachter beauftragt und wem das Gutachten übergeben wird.

Woran du einen geeigneten Sachverständigen erkennst

  • Er ist auf Kfz-Schäden spezialisiert und kann seine Qualifikation nennen, zum Beispiel eine öffentliche Bestellung, eine Zertifizierung oder eine Mitgliedschaft in einem Sachverständigenverband.
  • Er arbeitet nicht für die Werkstatt, die später reparieren soll, und hat kein eigenes Interesse am Ergebnis.
  • Er erklärt dir vor dem Auftrag, wie er abrechnet und was passiert, wenn die Versicherung die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt.
  • Er besichtigt das Fahrzeug selbst und dokumentiert mit Fotos.

Lies die Auftragsunterlagen vor der Unterschrift. Häufig tritt man darin den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab. Das ist üblich, sollte dir aber klar sein.

Wo die freie Wahl nicht oder nur eingeschränkt gilt

Bagatellschaden

Bei einem sehr kleinen Schaden kann ein Gutachten unverhältnismäßig sein. Dann reichen Fotos und ein Kostenvoranschlag, und die Gutachterkosten werden möglicherweise nicht ersetzt. Wo die Grenze ungefähr liegt, steht unter Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Teilschuld

Du kannst den Gutachter weiter selbst wählen. Die Kosten werden aber in der Regel nur entsprechend der Haftungsquote ersetzt. Siehe Teilschuld.

Kaskoschaden

Zahlst du über deine eigene Kasko, gilt dein Vertrag. Oft schickt der Versicherer einen eigenen Sachverständigen; ob er ein Gutachten erstattet, das du selbst beauftragst, ist nicht selbstverständlich – kläre das vorher mit ihm. Siehe Kaskoschaden.

Nächster Schritt

Kfz-Gutachter an deinem Ort suchen

Über Crash Guru kannst du Kfz-Sachverständige an deinem Ort finden und anfragen. Ob ein Betrieb den Auftrag übernehmen kann, klärt sich mit der Anfrage.

Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.

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Quellen

Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Crash Guru ist weder Versicherer noch Rechtsdienstleister und erstellt selbst keine Gutachten. Wir helfen bei der Orientierung und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Kfz-Gutachtern und Werkstätten her. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.