Unfallratgeber
Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert
Kurz gesagt
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer wäre als ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Dann wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ersetzt. Beide Werte ermittelt ein Kfz-Sachverständiger im Gutachten.
Stand: · Herausgegeben von Crash Guru · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Die Begriffe
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den du bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müsstest – gleiches Modell, ähnliches Alter, ähnliche Laufleistung und Ausstattung.
Restwert
Der Betrag, den du für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen kannst. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, weil das Wrack dir weiter gehört.
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist im Haftpflichtfall in der Regel der Betrag, der für das Fahrzeug selbst ersetzt wird.
Darf trotzdem repariert werden?
Im Haftpflichtfall kann eine Reparatur auch dann noch ersetzt werden, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigt. Voraussetzung ist unter anderem, dass vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert wird und du das Fahrzeug danach weiter nutzt – der ADAC nennt mindestens sechs Monate. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, solltest du vor der Reparatur prüfen lassen.
Wie es nach einem Totalschaden weitergeht
Gutachten abwarten
Das Gutachten nennt Wiederbeschaffungswert, Restwert und meist auch Restwertangebote.
Nichts überstürzt verkaufen
Verkaufe das beschädigte Fahrzeug nicht, bevor die Werte feststehen. Legt die Versicherung ein höheres Restwertangebot vor, kann das die Abrechnung beeinflussen.
Ersatz beschaffen
Für die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung können Mietwagen oder Nutzungsausfall in Frage kommen. Der ADAC weist darauf hin, dass dafür ein Ersatzkauf nachgewiesen werden muss.
Abmelden und Unterlagen sammeln
Kaufvertrag, Abmeldung und Belege gehören zu deinen Unterlagen für die Regulierung.
Wenn die Werte strittig sind
Bei Streit über Wiederbeschaffungswert, Restwert oder die Frage, ob repariert werden darf, ist eine fachliche und gegebenenfalls anwaltliche Prüfung sinnvoll. In der Kaskoversicherung gelten eigene Regeln aus deinem Vertrag; für Streit über die Schadenhöhe ist dort häufig ein Sachverständigenverfahren vereinbart.
Nächster Schritt
Totalschaden begutachten lassen
Ob ein Totalschaden vorliegt, klärt ein Gutachten. Über Crash Guru kannst du einen Kfz-Gutachter an deinem Ort suchen.
Gibt es an deinem Ort keinen passenden Betrieb, zeigt dir die Ergebnisseite den weiteren Weg. Crash Guru vermittelt den Kontakt – die Leistung erbringt der jeweilige Betrieb.
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Quellen
- ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall (Stand 22.10.2026)
- ADAC: Unfall – was tun? Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Stand 25.06.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 249 BGB – Art und Umfang des Schadensersatzes
- IWW Institut, Unfallregulierung effektiv: Meinungsverschiedenheiten bei Kaskoschäden: das Sachverständigenverfahren (Stand 05.09.2012)
Alle Quellen zuletzt aufgerufen am 29.10.2026. Die Texte dieser Seite sind eigene Formulierungen.
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